Erwerb der Mitgliedschaft
(1).Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen sowie juristische Personen und
rechtsfähige Personengesellschaften werden.
(2).Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der
Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(3).Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von ordentlichen und
außerordentlichen Mitgliedern durch die Vereinsgründer, im Fall eines bereits bestellten Vorstands
durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam.
(4).Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die
Generalversammlung.
Beendigung der Mitgliedschaft
(1).Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen
Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und
durch Ausschluss.
(2).Der Austritt kann jeweils zum Monatsende erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens ein
Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum
nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe
maßgeblich.
(3).Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober
Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
(4).Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 3 genannten Gründen von der
Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
((1).Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die
Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das
aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
(2).Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles
zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie
haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und
außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der
Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
Mitgliedsbeitrag: 10.- € jährlich der bis 1.07. auf das
Spendenkonto: Verein "Freiheit für Tiere"
Raiffeisenbank, Regionalbank Gänserndorf
BLZ 32092
Kto. Nr. 624.999
einbezahlt werden soll.
IBAN: AT26 3209 2000 0062 4999 BIC: RLNWATWWGAE
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Einzahlung.
Ihr Verein "Freiheit für Tiere"
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